Finanzamt
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Die Möglichkeit, sich für eine Einstellung in 2013 zu bewerben, besteht nicht mehr. Sofern Sie sich für eine Einstellung im Jahr 2014 interessieren, können Sie sich ab Juli 2013 online bewerben unter:
Sie sollten im Zeitpunkt der Einstellung das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; weitergehende Altersgrenzen gelten z. B. bei Kinderbetreuung, bei (ehemaligen) Zeitsoldaten, bei Schwerbehinderten und bei Pflegezeiten von nahen Angehörigen.
Eine Einstellung als Beamtin / Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Die gesundheitliche Eignung wird durch das Gesundheitsamt festgestellt. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, findet in dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung statt. Die Untersuchungskosten trägt die Finanzverwaltung. Über das Ergebnis werden Sie informiert.
Eine Schwerbehinderung sollte kein Hindernis sein. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten Menschen sind erwünscht. Infos zu den schulischen Leistungen, die wir von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten, finden Sie hier.
Diese Ausschreibung wendet sich ebenfalls ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund.
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