Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Adresse (URL): http://www.finanzamt-bielefeld-innenstadt.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/05_faq_entfernung/04.php
Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Arbeitstag 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Beispiel:
Ihre Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 16 Kilometer. Sie haben die Arbeitsstätte im Jahr 2007 an 215 Arbeitstagen aufgesucht. Ihre Entfernungspauschale beträgt damit
215 Arbeitstage x 16 Kilometer x 0,30 Euro = 1.032 Euro
Werden die Fahrten nicht mit einem PKW zurückgelegt, gilt die Besonderheit, dass max. 4.500 Euro als Werbungskosten abzugsfähig sind.