Muss ich eine "Zusammenfassende Meldung" abgeben?
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Muss ich eine "Zusammenfassende Meldung" abgeben?.


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Muss ich eine "Zusammenfassende Meldung" abgeben?

Zusammenfassende Meldungen (ZM) muss jeder Unternehmer abgeben, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. In der Zusammenfassenden Meldung sind somit ab 2010 Warenverkäufe und bestimmte Dienstleistungen anzugeben.
Die Meldungen sind bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Für Meldezeiträume, in denen keine innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ausgeführt wurden, sind keine Zusammenfassenden Meldungen abzugeben.

Ist der Unternehmer von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit, können die Zusammenfassenden Meldungen unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen für das Kalenderjahr abgegeben werden.

Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung befreit.

Formulare für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern.

Informationen zu den Neuerungen zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ab 2010 erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern.